Tipps und Tricks zum Garten- und Landschaftsbau

Winterdienst: Wissenswertes zu Pflichten und Möglichkeiten

by Armando Lee

Im Winter kann Schnee die Landschaft in ein wunderschön, weißes Gewand hüllen. Was bei einem Spaziergang in der Natur für Entzücken sorgt, wird vor der eigenen Haustür schnell zum Ärgernis. Schnee und Eis erschweren die Fortbewegung und sorgen unter Umständen für eine Menge Arbeit mit dem notwendigen Winterdienst. Immer wieder kommt es auch zu Unklarheiten, wer in der Winterdienstpflicht ist und welche Aufgaben erledigt werden müssen.

Welche Pflichten gelten im Winter?
Grundstücksbesitzer sind ganzjährig dafür verantwortlich, dass öffentlich genutzte Wege entlang des Grundstücks gefahrlos begehbar bleiben. Gerade während der Wintermonate können Schnee und Eisglätte hier zum Sicherheitsrisiko werden. Eigentümer sind daher in der Pflicht, die Wege von Schnee und Eis zu befreien und dadurch begehbar zu halten. Die genaue Auslegung der Winterpflichten kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich ausfallen und sollten daher gründlich recherchiert werden. Auch Vermieter von Mehrfamilienhäusern müssen die Winterdienstpflicht mit ihren Mietern verbindlich regeln, um nicht selbst zu haften.

Welche Aufgaben gehören zum Winterdienst?
Im Winter müssen alle an das Grundstück grenzenden Wege bei Schneefall geräumt werden. Hier gilt jedoch, dass nur ein ausreichend breiter Streifen des Weges für Fußgänger, Menschen mit Kinderwagen oder Gehhilfe zu räumen ist. Bei sehr breiten Gehwegen ist nicht die Räumung der gesamten Gehwegbreite erforderlich. Geräumt werden muss übrigens erst nach Ende des Schneefalls. Auch während der Nachtstunden setzt die Räumpflicht aus und die Arbeit muss spätestens am nächsten Morgen erfolgen. Kommt es zu Glatteis, besteht eine Streupflicht. Hier unterscheiden sich die regionalen Vorgaben ebenfalls von Stadt zu Stadt. In vielen Fällen ist die Verwendung von Streusalz nur dann zulässig, wenn sich bereits eine geschlossene Eisdecke gebildet hat. In allen anderen Fällen werden alternative Streumittel wie Sand oder Splitt eingesetzt. Auf Grundstücken mit einem Mehrfamilienhaus muss der Vermieter zudem die Wege zur Hauseingangstür, den Briefkästen, Mülltonnen und Parkmöglichkeiten räumen oder streuen. Auch hier gilt, dass Wege gefahrlos passierbar sein müssen. Zum Ende der Wintersaison sind die Wege von Splitt oder Sand zu reinigen.

Räum- und Streupflicht im Winter von Firma durchführen lassen
Aufgrund der rechtlichen Haftung und der körperlichen Anstrengung beim Schneeschieben entscheiden sich viele Grundstücksbesitzer dazu, die Winterdienstpflichten an eine Firma abzugeben. Diese übernimmt je nach individueller Vereinbarung die Räumung des Grundstücks bei Schneefall und das Streuen bei Glätte. Wird eine Firma offiziell beauftragt, übernimmt sie die Haftung für den Winterdienst, was Hauseigentümern mehr Sicherheit gibt. Auch in Mehrfamilienhäusern ist ein externer Dienstleister praktisch, da nicht alle Mieter körperlich zum Schneeräumen in der Lage sind oder sich ganztägig zu Hause aufhalten. Die Kosten für eine Winterdienstfirma können im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Besitzer von Eigenheimen haben Möglichkeiten, jene Kosten steuerlich geltend zu machen.

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